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EnglischBGB 578a. 2 A disposition of the rent made by the lessor prior to the passing of ownership and relating to the period of time when the acquirer is entitled is effective in relation to the acquirer . The same applies to a legal transaction that is entered into between the lessee and the lessor on the rent claim , in particular , without limitation , regarding the payment of the rent ; a legal transaction entered into after the passing of ownership is , however , ineffective if the lessee , when entering into the transaction , has knowledge of the passing of ownership . Section 566d applies with the necessary modifications .
BGB 578a. 2 Eine Verfügung , die der Vermieter vor dem Übergang des Eigentums über die Miete getroffen hat , die auf die Zeit der Berechtigung des Erwerbers entfällt , ist dem Erwerber gegenüber wirksam . Das Gleiche gilt für ein Rechtsgeschäft , das zwischen dem Mieter und dem Vermieter über die Mietforderung vorgenommen wird , insbesondere die Entrichtung der Miete ; ein Rechtsgeschäft , das nach dem Übergang des Eigentums vorgenommen wird , ist jedoch unwirksam , wenn der Mieter bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts von dem Übergang des Eigentums Kenntnis hat . § 566d gilt entsprechend .