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EnglischBGB 563b. 3 The lessor may , if the deceased lessee did not provide any security , demand provision of security under section 551 from persons who succeed to the lease under section 563 or with whom it is continued under section 563a.
BGB 563b. 3 Der Vermieter kann , falls der verstorbene Mieter keine Sicherheit geleistet hat , von den Personen , die nach § 563 in das Mietverhältnis eingetreten sind oder mit denen es nach § 563a fortgesetzt wird , nach Maßgabe des § 551 eine Sicherheitsleistung verlangen .