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EnglischBGB 563b. 2 If the lessee paid rent in advance for a period of time subsequent to his death , the persons who succeed to the lease under section 563 or with whom it is continued under section 563a are obliged to surrender to the heir the sum that they save or gain due to such advance payment .
BGB 563b. 2 Hat der Mieter die Miete für einen nach seinem Tod liegenden Zeitraum im Voraus entrichtet , sind die Personen , die nach § 563 in das Mietverhältnis eingetreten sind oder mit denen es nach § 563a fortgesetzt wird , verpflichtet , dem Erben dasjenige herauszugeben , was sie infolge der Vorausentrichtung der Miete ersparen oder erlangen .