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EnglischBGB 558b. 3 If the action is preceded by a demand for increase that does not comply with the requirements of section 558a , then the lessor may correct this in the legal dispute or remedy the defects in the demand for increase . In this case too , the lessee is entitled to the approval period under subsection ( 2 ) sentence 1.
BGB 558b. 3 Ist der Klage ein Erhöhungsverlangen vorausgegangen , das den Anforderungen des § 558a nicht entspricht , so kann es der Vermieter im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlangens beheben . Dem Mieter steht auch in diesem Fall die Zustimmungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 zu .