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EnglischBGB 558. 3 In the case of increases under subsection ( 1 ) , the rent may not be raised within three years , except for increases under sections 559 to 560 , by more than twenty per cent ( capping limit ) .
BGB 558. 3 Bei Erhöhungen nach Absatz 1 darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren , von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen , nicht um mehr als 20 vom Hundert erhöhen ( Kappungsgrenze ) .