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EnglischBGB 554. 2 The lessee must tolerate measures taken to improve the leased property , to save energy or water or to create new residential space . This does not apply if the measure would be , for him , his family or another member of his household , a hardship that is not justifiable even considering the justified interests of the lessor and other lessees in the building . In this context , including , without limitation , the work to be undertaken , the structural consequences , prior outlays by the lessee and the increase to be expected in the rent are to be taken into account . The increase to be expected in the rent is not to be deemed a hardship if the leased property is merely restored to a generally customary condition .
BGB 554. 2 Maßnahmen zur Verbesserung der Mietsache , zur Einsparung von Energie oder Wasser oder zur Schaffung neuen Wohnraums hat der Mieter zu dulden . Dies gilt nicht , wenn die Maßnahme für ihn , seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde , die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters und anderer Mieter in dem Gebäude nicht zu rechtfertigen ist . Dabei sind insbesondere die vorzunehmenden Arbeiten , die baulichen Folgen , vorausgegangene Aufwendungen des Mieters und die zu erwartende Mieterhöhung zu berücksichtigen . Die zu erwartende Mieterhöhung ist nicht als Härte anzusehen , wenn die Mietsache lediglich in einen Zustand versetzt wird , wie er allgemein üblich ist .