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EnglischBGB 540. 1 Without the permission of the lessor , the lessee is not entitled to permit a third party to use the leased property , in particular not to sublet it . If the lessor refuses permission , then the lessee may terminate the lease for cause with the statutory notice period unless the person of the third party constitutes cause .
BGB 540. 1 Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt , den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen , insbesondere sie weiter zu vermieten . Verweigert der Vermieter die Erlaubnis , so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen , sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt .