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EnglischBGB 525. 2 If fulfilment of the condition is in the public interest , then the competent public authority may also demand fulfilment after the death of the donor .
BGB 525. 2 Liegt die Vollziehung der Auflage im öffentlichen Interesse , so kann nach dem Tod des Schenkers auch die zuständige Behörde die Vollziehung verlangen .