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EnglischBGB 491. 1 The following provisions apply as supplementary provisions , subject to subsections ( 2 ) and ( 3 ) below , to nongratuitous loan contracts between an entrepreneur as lender and a consumer as borrower ( consumer loan contract ) .
BGB 491. 1 Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für entgeltliche Darlehensverträge zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer ( Verbraucherdarlehensvertrag ) , soweit in den Absätzen 2 oder 3 oder in den §§ 503 bis 505 nichts anderes bestimmt ist .