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EnglischBGB 490. 2 The borrower may give early notice of termination of a loan contract where for a specified period of time a fixed rate of interest is agreed and the loan is secured by a security right in land or a maritime lien , complying with the notice periods in section 489 ( 1 ) no . 2 , if his justified interests require this . There is such an interest in particular , without limitation , if the borrower has the need to otherwise realise the thing pledged to secure the loan . The borrower must compensate the lender for the damage incurred by the lender as a result of this early termination ( compensation for early termination ) .
BGB 490. 2 Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag , bei dem der Sollzinssatz gebunden und das Darlehen durch ein Grund - oder Schiffspfandrecht gesichert ist , unter Einhaltung der Fristen des § 488 Abs . 3 Satz 2 vorzeitig kündigen , wenn seine berechtigten Interessen dies gebieten und seit dem vollständigen Empfang des Darlehens sechs Monate abgelaufen sind . Ein solches Interesse liegt insbesondere vor , wenn der Darlehensnehmer ein Bedürfnis nach einer anderweitigen Verwertung der zur Sicherung des Darlehens beliehenen Sache hat . Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber denjenigen Schaden zu ersetzen , der diesem aus der vorzeitigen Kündigung entsteht ( Vorfälligkeitsentschädigung ) .