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EnglischBGB 488. 1 The loan contract obliges the lender to make available to the borrower a sum of money in the agreed amount . The borrower is obliged to pay interest owed and , at the due date , to repay the loan made available to him .
BGB 488. 1 Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet , dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen . Der Darlehensnehmer ist verpflichtet , einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen .