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EnglischBGB 450. 1 When an object is sold by way of execution of judgment , the person instructed to carry out or manage the sale and the assistants used by him , including the recording clerk , may not purchase the object to be sold either for themselves in person or through another person or as the agents of another person .
BGB 450. 1 Bei einem Verkauf im Wege der Zwangsvollstreckung dürfen der mit der Vornahme oder Leitung des Verkaufs Beauftragte und die von ihm zugezogenen Gehilfen einschließlich des Protokollführers den zu verkaufenden Gegenstand weder für sich persönlich oder durch einen anderen noch als Vertreter eines anderen kaufen .