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EnglischBGB 433. 1 By a purchase agreement , the seller of a thing is obliged to deliver the thing to the buyer and to procure ownership of the thing for the buyer . The seller must procure the thing for the buyer free from material and legal defects .
BGB 433. 1 Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet , dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen . Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach - und Rechtsmängeln zu verschaffen .