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EnglischBGB 425. 1 Facts other than those cited in sections 422 to 424 are only effective , unless the obligation leads to a different conclusion , for and against the joint and several debtor personally affected by them .
BGB 425. 1 Andere als die in den §§ 422 bis 424 bezeichneten Tatsachen wirken , soweit sich nicht aus dem Schuldverhältnis ein anderes ergibt , nur für und gegen den Gesamtschuldner , in dessen Person sie eintreten .