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Listenanzeige
Satz
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EnglischBGB 374. 2 The obligor must notify the obligee of the deposit without undue delay ; in case of failure to do so he is liable in damages . The notice may be omitted if it is impracticable .
BGB 374. 2 Der Schuldner hat dem Gläubiger die Hinterlegung unverzüglich anzuzeigen ; im Falle der Unterlassung ist er zum Schadensersatz verpflichtet . Die Anzeige darf unterbleiben , wenn sie untunlich ist .