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EnglischBGB 357. 1 Unless otherwise specified , the provisions on statutory withdrawal apply to the right of revocation and the right of return with the necessary modifications . Section 286 ( 3 ) applies with the necessary modifications to the duty to reimburse payments under this provision ; the period specified there begins when the consumer makes a declaration of revocation or return . In this connection , the period with regard to a duty of reimbursement of the consumer begins when this declaration is made ; the period with regard to a duty of reimbursement of the entrepreneur begins when it is received .
BGB 357. 1 Auf das Widerrufs - und das Rückgaberecht finden , soweit nicht ein anderes bestimmt ist , die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung . § 286 Abs . 3 gilt für die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen nach dieser Vorschrift entsprechend ; die dort bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufsoder Rückgabeerklärung des Verbrauchers . Dabei beginnt die Frist im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Verbrauchers mit Abgabe dieser Erklärung , im Hinblick auf eine Erstattungsverpflichtung des Unternehmers mit deren Zugang . BGB 357. 2 Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet , wenn die Sache durch Paket versandt werden kann . Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer . Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs . 1 Satz 1 besteht , dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden , wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat , es sei denn , dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht . BGB 357. 3 Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs . 2 Satz 1 Nr . 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten , wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist , sie zu vermeiden . Bei Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss gleich , wenn der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise über die Wertersatzpflicht und eine Möglichkeit zu ihrer Vermeidung unterrichtet hat . Satz 1 gilt nicht , wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist . § 346 Abs . 3 Satz 1 Nr . 3 findet keine Anwendung , wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat . BGB 357. 4 Weitergehende Ansprüche bestehen nicht .