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Level: Leistung: fehlt Status:
EnglischBGB 346. 1 If one party to a contract has contractually reserved the right to withdraw or if he has a statutory right of withdrawal , then , in the case of withdrawal , performance received and emoluments taken are to be returned .
BGB 346. 1 Hat sich eine Vertragspartei vertraglich den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu , so sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren und die gezogenen Nutzungen herauszugeben .