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EnglischBGB 311b. 5 Subsection ( 4 ) above does not apply to a contract entered into between future heirs on intestacy relating to the hereditary share on intestacy or the compulsory portion of one of them . Such a contract must be recorded by a notary .
BGB 311b. 5 Absatz 4 gilt nicht für einen Vertrag , der unter künftigen gesetzlichen Erben über den gesetzlichen Erbteil oder den Pflichtteil eines von ihnen geschlossen wird . Ein solcher Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung .