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EnglischBGB 311. 1 In order to create an obligation by legal transaction and to alter the contents of an obligation , a contract between the parties is necessary , unless otherwise provided by statute .
BGB 311. 1 Zur Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft sowie zur Änderung des Inhalts eines Schuldverhältnisses ist ein Vertrag zwischen den Beteiligten erforderlich , soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt .