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Satz
BGB 310. 3 In the case of contracts between an entrepreneur and a consumer ( consumer contracts ) the rules in this division apply with the following provisos : Standard business terms are deemed to have been presented by the entrepreneur , unless they were introduced into the contract by the consumer ;
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Englisch
BGB 310. 3
In
the
case
of
contracts
between
an
entrepreneur
and
a
consumer
(
consumer
contracts
)
the
rules
in
this
division
apply
with
the
following
provisos
:
Standard
business
terms
are
deemed
to
have
been
presented
by
the
entrepreneur
,
unless
they
were
introduced
into
the
contract
by
the
consumer
;
BGB 310. 3 Bei Verträgen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher ( Verbraucherverträge ) finden die Vorschriften dieses Abschnitts mit folgenden Maßgaben Anwendung : 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten als vom Unternehmer gestellt , es sei denn , dass sie durch den Verbraucher in den Vertrag eingeführt wurden ; 2. § 305c Abs . 2 und die §§ 306 und 307 bis 309 dieses Gesetzes sowie Artikel 46b des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche finden auf vorformulierte Vertragsbedingungen auch dann Anwendung , wenn diese nur zur einmaligen Verwendung bestimmt sind und soweit der Verbraucher auf Grund der Vorformulierung auf ihren Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte ; 3. bei der Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung nach § 307 Abs . 1 und 2 sind auch die den Vertragsschluss begleitenden Umstände zu berücksichtigen .