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Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
EnglischBGB 274. 1 In comparison to a legal action by the obligee , assertion of the right of retention only has the effect that the obligor is to be ordered to render performance in return for receiving the performance owed to him ( concurrent performance ) .
BGB 274. 1 Gegenüber der Klage des Gläubigers hat die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts nur die Wirkung , dass der Schuldner zur Leistung gegen Empfang der ihm gebührenden Leistung ( Erfüllung Zug um Zug ) zu verurteilen ist .