kopfgodoku.de
Listenanzeige
Satz
Level: Leistung: fehlt Status:
EnglischBGB 270. 3 If , as the result of a change in the obligee's residence or business establishment occurring after the obligation arises , the costs or risk of transmission increase , the obligee must in the former case bear the extra costs and in the latter case the risk .
BGB 270. 3 Erhöhen sich infolge einer nach der Entstehung des Schuldverhältnisses eintretenden Änderung des Wohnsitzes oder der gewerblichen Niederlassung des Gläubigers die Kosten oder die Gefahr der Übermittelung , so hat der Gläubiger im ersteren Falle die Mehrkosten , im letzteren Falle die Gefahr zu tragen .