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EnglischBGB 241. 2 An obligation may also , depending on its contents , oblige each party to take account of the rights , legal interests and other interests of the other party .
BGB 241. 2 Das Schuldverhältnis kann nach seinem Inhalt jeden Teil zur Rücksicht auf die Rechte , Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten .