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EnglischBGB 131. 2 The same applies if the declaration of intent is made to a person with limited capacity to contract . If , however , the declaration merely provides a legal advantage to the person with limited capacity to contract , or if the legal representative has given his consent , the declaration becomes effective at the time when it reaches the person with limited capacity .
BGB 131. 2 Das Gleiche gilt , wenn die Willenserklärung einer in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Person gegenüber abgegeben wird . Bringt die Erklärung jedoch der in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Person lediglich einen rechtlichen Vorteil oder hat der gesetzliche Vertreter seine Einwilligung erteilt , so wird die Erklärung in dem Zeitpunkt wirksam , in welchem sie ihr zugeht .