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EnglischBGB 126. 2 In the case of a contract , the signature of the parties must be made on the same document . If more than one counterpart of the contract is drawn up , it suffices if each party signs the document intended for the other party .
BGB 126. 2 Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen . Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen , so genügt es , wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet .