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Satz
BGB 71. 1 Amendments of the articles of association are effective only when entered in the register of associations . The board must make notification of the amendment for entry in the register . The original resolution containing the amendment and a copy is to be attached to the notification of the amendment .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Englisch
BGB 71. 1
Amendments
of
the
articles
of
association
are
effective
only
when
entered
in
the
register
of
associations
.
The
board
must
make
notification
of
the
amendment
for
entry
in
the
register
.
The
original
resolution
containing
the
amendment
and
a
copy
is
to
be
attached
to
the
notification
of
the
amendment
.
BGB 71. 1 Änderungen der Satzung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Vereinsregister . Die Änderung ist von dem Vorstand zur Eintragung anzumelden . Der Anmeldung sind eine Abschrift des die Änderung enthaltenden Beschlusses und der Wortlaut der Satzung beizufügen . In dem Wortlaut der Satzung müssen die geänderten Bestimmungen mit dem Beschluss über die Satzungsänderung , die unveränderten Bestimmungen mit dem zuletzt eingereichten vollständigen Wortlaut der Satzung und , wenn die Satzung geändert worden ist , ohne dass ein vollständiger Wortlaut der Satzung eingereicht wurde , auch mit den zuvor eingetragenen Änderungen übereinstimmen .