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Satz
BGB 2376. 1 Die Haftung des Verkäufers für Rechtsmängel beschränkt sich darauf , dass ihm das Erbrecht zusteht , dass es nicht durch das Recht eines Nacherben oder durch die Ernennung eines Testamentsvollstreckers beschränkt ist , dass nicht Vermächtnisse , Auflagen , Pflichtteilslasten , Ausgleichungspflichten oder Teilungsanordnungen bestehen und dass nicht unbeschränkte Haftung gegenüber den Nachlassgläubigern oder einzelnen von ihnen eingetreten ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2376. 1
Die
Haftung
des
Verkäufers
für
Rechtsmängel
beschränkt
sich
darauf
,
dass
ihm
das
Erbrecht
zusteht
,
dass
es
nicht
durch
das
Recht
eines
Nacherben
oder
durch
die
Ernennung
eines
Testamentsvollstreckers
beschränkt
ist
,
dass
nicht
Vermächtnisse
,
Auflagen
,
Pflichtteilslasten
,
Ausgleichungspflichten
oder
Teilungsanordnungen
bestehen
und
dass
nicht
unbeschränkte
Haftung
gegenüber
den
Nachlassgläubigern
oder
einzelnen
von
ihnen
eingetreten
ist
.
Englisch
BGB 2376. 1 The obligation of the seller to grant a warranty for a legal defect is limited to the liability for his having a right of succession , for it not being limited by the right of a subsequent heir or by the appointment of an executor , for there being no legacies , testamentary burdens , compulsory share burdens , duties to adjust advancements or directions concerning the partitioning of the estate and for there being no unlimited liability towards all the creditors of the estate or individual creditors of the estate .