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Satz
BGB 2368. 1 Einem Testamentsvollstrecker hat das Nachlassgericht auf Antrag ein Zeugnis über die Ernennung zu erteilen . Ist der Testamentsvollstrecker in der Verwaltung des Nachlasses beschränkt oder hat der Erblasser angeordnet , dass der Testamentsvollstrecker in der Eingehung von Verbindlichkeiten für den Nachlass nicht beschränkt sein soll , so ist dies in dem Zeugnis anzugeben .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2368. 1
Einem
Testamentsvollstrecker
hat
das
Nachlassgericht
auf
Antrag
ein
Zeugnis
über
die
Ernennung
zu
erteilen
.
Ist
der
Testamentsvollstrecker
in
der
Verwaltung
des
Nachlasses
beschränkt
oder
hat
der
Erblasser
angeordnet
,
dass
der
Testamentsvollstrecker
in
der
Eingehung
von
Verbindlichkeiten
für
den
Nachlass
nicht
beschränkt
sein
soll
,
so
ist
dies
in
dem
Zeugnis
anzugeben
.
Englisch
BGB 2368. 1 Upon application , the probate court must issue to an executor a certificate of his appointment . If the executor is restricted in his administration of the estate , or if the testator has directed that the executor is not to be restricted in incurring obligations on behalf of the estate , this is to be stated in the certificate .