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Satz
BGB 2364. 1 Hat der Erblasser einen Testamentsvollstrecker ernannt , so ist die Ernennung in dem Erbschein anzugeben .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2364. 1
Hat
der
Erblasser
einen
Testamentsvollstrecker
ernannt
,
so
ist
die
Ernennung
in
dem
Erbschein
anzugeben
.
Englisch
BGB 2364. 1 If the testator has appointed an executor , the appointment is to be stated in the certificate of inheritance .