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Satz
BGB 2362. 2 Derjenige , welchem ein unrichtiger Erbschein erteilt worden ist , hat dem wirklichen Erben über den Bestand der Erbschaft und über den Verbleib der Erbschaftsgegenstände Auskunft zu erteilen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2362. 2
Derjenige
,
welchem
ein
unrichtiger
Erbschein
erteilt
worden
ist
,
hat
dem
wirklichen
Erben
über
den
Bestand
der
Erbschaft
und
über
den
Verbleib
der
Erbschaftsgegenstände
Auskunft
zu
erteilen
.
Englisch
BGB 2362. 2 A person to whom an incorrect certificate of inheritance has been issued must provide the true heir with information concerning the condition of the inheritance and the location of the objects of the inheritance .