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Satz
BGB 2362. 1 Der wirkliche Erbe kann von dem Besitzer eines unrichtigen Erbscheins die Herausgabe an das Nachlassgericht verlangen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2362. 1
Der
wirkliche
Erbe
kann
von
dem
Besitzer
eines
unrichtigen
Erbscheins
die
Herausgabe
an
das
Nachlassgericht
verlangen
.