kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 2357. 3 Wird der Antrag nicht von allen Erben gestellt , so hat er die Angabe zu enthalten , dass die übrigen Erben die Erbschaft angenommen haben . Die Vorschrift des § 2356 gilt auch für die sich auf die übrigen Erben beziehenden Angaben des Antragstellers .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2357. 3
Wird
der
Antrag
nicht
von
allen
Erben
gestellt
,
so
hat
er
die
Angabe
zu
enthalten
,
dass
die
übrigen
Erben
die
Erbschaft
angenommen
haben
.
Die
Vorschrift
des
§ 2356
gilt
auch
für
die
sich
auf
die
übrigen
Erben
beziehenden
Angaben
des
Antragstellers
.
Englisch
BGB 2357. 3 If the application is not made by all the heirs , it must contain a statement that the other heirs have accepted the inheritance . The provisions of section 2356 apply also to the statements made by the applicant referring to the other heirs .