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Satz
BGB 2356. 2 Zum Nachweis , dass der Erblasser zur Zeit seines Todes im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat , und in Ansehung der übrigen nach den §§ 2354 , 2355 erforderlichen Angaben hat der Antragsteller vor Gericht oder vor einem Notar an Eides Statt zu versichern , dass ihm nichts bekannt sei , was der Richtigkeit seiner Angaben entgegensteht . Das Nachlassgericht kann die Versicherung erlassen , wenn es sie für nicht erforderlich erachtet .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2356. 2
Zum
Nachweis
,
dass
der
Erblasser
zur
Zeit
seines
Todes
im
Güterstand
der
Zugewinngemeinschaft
gelebt
hat
,
und
in
Ansehung
der
übrigen
nach
den
§§ 2354 , 2355
erforderlichen
Angaben
hat
der
Antragsteller
vor
Gericht
oder
vor
einem
Notar
an
Eides
Statt
zu
versichern
,
dass
ihm
nichts
bekannt
sei
,
was
der
Richtigkeit
seiner
Angaben
entgegensteht
.
Das
Nachlassgericht
kann
die
Versicherung
erlassen
,
wenn
es
sie
für
nicht
erforderlich
erachtet
.
Englisch
BGB 2356. 2 For proof that the testator at the time of his death was living in the matrimonial property regime of community of accrued gains , and in respect of the other information required under sections 2354 and 2355 , the applicant must declare in lieu of an oath before a court or notary that he is not aware of anything that negatives his statements . The probate court may dispense with the declaration if it regards it as unnecessary .