kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 2355 Wer die Erteilung des Erbscheins auf Grund einer Verfügung von Todes wegen beantragt , hat die Verfügung zu bezeichnen , auf der sein Erbrecht beruht , anzugeben , ob und welche sonstigen Verfügungen des Erblassers von Todes wegen vorhanden sind , und die im § 2354 Abs . 1 Nr . 1 , 5 , Abs . 2 vorgeschriebenen Angaben zu machen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2355
Wer
die
Erteilung
des
Erbscheins
auf
Grund
einer
Verfügung
von
Todes
wegen
beantragt
,
hat
die
Verfügung
zu
bezeichnen
,
auf
der
sein
Erbrecht
beruht
,
anzugeben
,
ob
und
welche
sonstigen
Verfügungen
des
Erblassers
von
Todes
wegen
vorhanden
sind
,
und
die
im
§ 2354
Abs
. 1
Nr
. 1 , 5 ,
Abs
. 2
vorgeschriebenen
Angaben
zu
machen
.