kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 2354. 1 Wer die Erteilung des Erbscheins als gesetzlicher Erbe beantragt , hat anzugeben : 1. die Zeit des Todes des Erblassers , 2. das Verhältnis , auf dem sein Erbrecht beruht , 3. ob und welche Personen vorhanden sind oder vorhanden waren , durch die er von der Erbfolge ausgeschlossen oder sein Erbteil gemindert werden würde , 4. ob und welche Verfügungen des Erblassers von Todes wegen vorhanden sind , 5. ob ein Rechtsstreit über sein Erbrecht anhängig ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2354. 1
Wer
die
Erteilung
des
Erbscheins
als
gesetzlicher
Erbe
beantragt
,
hat
anzugeben
: 1.
die
Zeit
des
Todes
des
Erblassers
, 2.
das
Verhältnis
,
auf
dem
sein
Erbrecht
beruht
, 3.
ob
und
welche
Personen
vorhanden
sind
oder
vorhanden
waren
,
durch
die
er
von
der
Erbfolge
ausgeschlossen
oder
sein
Erbteil
gemindert
werden
würde
, 4.
ob
und
welche
Verfügungen
des
Erblassers
von
Todes
wegen
vorhanden
sind
, 5.
ob
ein
Rechtsstreit
über
sein
Erbrecht
anhängig
ist
.
Englisch
BGB 2354. 1 A person who , as an heir on intestacy , applies for the issue of a certificate of inheritance must state : the time of death of the deceased , the relationship on which his right of succession is based , whether and which persons exist or existed by whom he would be excluded from succession or his share of the inheritance would be reduced , whether and what dispositions mortis causa of the deceased exist , whether any legal dispute concerning his right of succession is pending .