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Satz
BGB 2353 Das Nachlassgericht hat dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht und , wenn er nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist , über die Größe des Erbteils zu erteilen ( Erbschein ) .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2353
Das
Nachlassgericht
hat
dem
Erben
auf
Antrag
ein
Zeugnis
über
sein
Erbrecht
und
,
wenn
er
nur
zu
einem
Teil
der
Erbschaft
berufen
ist
,
über
die
Größe
des
Erbteils
zu
erteilen
(
Erbschein
) .