kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 2349 Verzichtet ein Abkömmling oder ein Seitenverwandter des Erblassers auf das gesetzliche Erbrecht , so erstreckt sich die Wirkung des Verzichts auf seine Abkömmlinge , sofern nicht ein anderes bestimmt wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2349
Verzichtet
ein
Abkömmling
oder
ein
Seitenverwandter
des
Erblassers
auf
das
gesetzliche
Erbrecht
,
so
erstreckt
sich
die
Wirkung
des
Verzichts
auf
seine
Abkömmlinge
,
sofern
nicht
ein
anderes
bestimmt
wird
.