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Satz
BGB 2347. 1 Zu dem Erbverzicht ist , wenn der Verzichtende unter Vormundschaft steht , die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich ; steht er unter elterlicher Sorge , so gilt das Gleiche , sofern nicht der Vertrag unter Ehegatten oder unter Verlobten geschlossen wird . Für den Verzicht durch den Betreuer ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2347. 1
Zu
dem
Erbverzicht
ist
,
wenn
der
Verzichtende
unter
Vormundschaft
steht
,
die
Genehmigung
des
Familiengerichts
erforderlich
;
steht
er
unter
elterlicher
Sorge
,
so
gilt
das
Gleiche
,
sofern
nicht
der
Vertrag
unter
Ehegatten
oder
unter
Verlobten
geschlossen
wird
.
Für
den
Verzicht
durch
den
Betreuer
ist
die
Genehmigung
des
Betreuungsgerichts
erforderlich
.
Englisch
BGB 2347. 1 If the person renouncing is under guardianship , the ratification of the family court is required for the renunciation of the inheritance ; if he is under parental custody , the same applies , unless the contract is entered into between spouses or engaged persons . The approval of the custodianship court is required for a renunciation by the custodian .