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Satz
BGB 2345. 1 Hat sich ein Vermächtnisnehmer einer der in § 2339 Abs . 1 bezeichneten Verfehlungen schuldig gemacht , so ist der Anspruch aus dem Vermächtnis anfechtbar . Die Vorschriften der §§ 2082 , 2083 , des § 2339 Abs . 2 und der §§ 2341 , 2343 finden Anwendung .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2345. 1
Hat
sich
ein
Vermächtnisnehmer
einer
der
in
§ 2339
Abs
. 1
bezeichneten
Verfehlungen
schuldig
gemacht
,
so
ist
der
Anspruch
aus
dem
Vermächtnis
anfechtbar
.
Die
Vorschriften
der
§§ 2082 , 2083 ,
des
§ 2339
Abs
. 2
und
der
§§ 2341 , 2343
finden
Anwendung
.
Englisch
BGB 2345. 1 If a legatee is guilty of one of the examples of misconduct set out in section 2339 ( 1 ) , his claim arising under the legacy is voidable . The provisions of sections 2082 , 2083 , 2339 ( 2 ) and sections 2341 and 2343 apply .