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Satz
BGB 2344. 2 Die Erbschaft fällt demjenigen an , welcher berufen sein würde , wenn der Erbunwürdige zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte ; der Anfall gilt als mit dem Eintritt des Erbfalls erfolgt .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2344. 2
Die
Erbschaft
fällt
demjenigen
an
,
welcher
berufen
sein
würde
,
wenn
der
Erbunwürdige
zur
Zeit
des
Erbfalls
nicht
gelebt
hätte
;
der
Anfall
gilt
als
mit
dem
Eintritt
des
Erbfalls
erfolgt
.
Englisch
BGB 2344. 2 The inheritance devolves upon the person who would be entitled to inherit if the person unworthy to inherit had not been living at the time of the devolution of the inheritance ; the devolution is deemed to have occurred upon the devolution of the inheritance .