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Satz
BGB 2343 Die Anfechtung ist ausgeschlossen , wenn der Erblasser dem Erbunwürdigen verziehen hat .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2343
Die
Anfechtung
ist
ausgeschlossen
,
wenn
der
Erblasser
dem
Erbunwürdigen
verziehen
hat
.