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Satz
BGB 2340. 2 Die Anfechtung ist erst nach dem Anfall der Erbschaft zulässig . Einem Nacherben gegenüber kann die Anfechtung erfolgen , sobald die Erbschaft dem Vorerben angefallen ist .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2340. 2
Die
Anfechtung
ist
erst
nach
dem
Anfall
der
Erbschaft
zulässig
.
Einem
Nacherben
gegenüber
kann
die
Anfechtung
erfolgen
,
sobald
die
Erbschaft
dem
Vorerben
angefallen
ist
.
Englisch
BGB 2340. 2 Avoidance is admissible only after the devolution of the inheritance . Avoidance may be effected as against a subsequent heir as soon as the inheritance has devolved upon the prior heir .