kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 2338. 1 Hat sich ein Abkömmling in solchem Maße der Verschwendung ergeben oder ist er in solchem Maße überschuldet , dass sein späterer Erwerb erheblich gefährdet wird , so kann der Erblasser das Pflichtteilsrecht des Abkömmlings durch die Anordnung beschränken , dass nach dem Tode des Abkömmlings dessen gesetzliche Erben das ihm Hinterlassene oder den ihm gebührenden Pflichtteil als Nacherben oder als Nachvermächtnisnehmer nach dem Verhältnis ihrer gesetzlichen Erbteile erhalten sollen . Der Erblasser kann auch für die Lebenszeit des Abkömmlings die Verwaltung einem Testamentsvollstrecker übertragen ; der Abkömmling hat in einem solchen Falle Anspruch auf den jährlichen Reinertrag .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2338. 1
Hat
sich
ein
Abkömmling
in
solchem
Maße
der
Verschwendung
ergeben
oder
ist
er
in
solchem
Maße
überschuldet
,
dass
sein
späterer
Erwerb
erheblich
gefährdet
wird
,
so
kann
der
Erblasser
das
Pflichtteilsrecht
des
Abkömmlings
durch
die
Anordnung
beschränken
,
dass
nach
dem
Tode
des
Abkömmlings
dessen
gesetzliche
Erben
das
ihm
Hinterlassene
oder
den
ihm
gebührenden
Pflichtteil
als
Nacherben
oder
als
Nachvermächtnisnehmer
nach
dem
Verhältnis
ihrer
gesetzlichen
Erbteile
erhalten
sollen
.
Der
Erblasser
kann
auch
für
die
Lebenszeit
des
Abkömmlings
die
Verwaltung
einem
Testamentsvollstrecker
übertragen
;
der
Abkömmling
hat
in
einem
solchen
Falle
Anspruch
auf
den
jährlichen
Reinertrag
.
Englisch
BGB 2338. 1 If a descendant gives himself up to extravagance to such a degree or is so heavily indebted that his future livelihood is seriously endangered , the testator may limit the right of the descendant to a compulsory share by directing that after the death of the descendant his heirs on intestacy are to receive , as subsequent heirs or as subsequent legatees , the share which is left to him , or the compulsory share owed to him , in proportion to their shares of the inheritance on intestacy . The testator may also transfer the administration to an executor during the lifetime of the descendant ; in such a case the descendant has a claim to the annual net proceeds .