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Satz
BGB 2332. 2 Die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs und des Anspruchs nach § 2329 wird nicht dadurch gehemmt , dass die Ansprüche erst nach der Ausschlagung der Erbschaft oder eines Vermächtnisses geltend gemacht werden können .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2332. 2
Die
Verjährung
des
Pflichtteilsanspruchs
und
des
Anspruchs
nach
§ 2329
wird
nicht
dadurch
gehemmt
,
dass
die
Ansprüche
erst
nach
der
Ausschlagung
der
Erbschaft
oder
eines
Vermächtnisses
geltend
gemacht
werden
können
.
Englisch
BGB 2332. 2 Any claim that a person entitled to a compulsory share has against a receiver of a gift under section 2329 becomes statute-barred three years after the occurrence of the devolution of the inheritance .