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Satz
BGB 2331a. 2 Für die Entscheidung über eine Stundung ist , wenn der Anspruch nicht bestritten wird , das Nachlassgericht zuständig . § 1382 Abs . 2 bis 6 gilt entsprechend ; an die Stelle des Familiengerichts tritt das Nachlassgericht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2331a. 2
Für
die
Entscheidung
über
eine
Stundung
ist
,
wenn
der
Anspruch
nicht
bestritten
wird
,
das
Nachlassgericht
zuständig
. § 1382
Abs
. 2
bis
6
gilt
entsprechend
;
an
die
Stelle
des
Familiengerichts
tritt
das
Nachlassgericht
.
Englisch
BGB 2331a. 2 The probate court has jurisdiction over the decision on the claim for additional time , if it is not contested . Section 1382 ( 2 ) to ( 6 ) applies with the necessary modifications ; the probate court takes the place of the family court .