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Satz
BGB 2331. 1 Eine Zuwendung , die aus dem Gesamtgut der Gütergemeinschaft erfolgt , gilt als von jedem der Ehegatten zur Hälfte gemacht . Die Zuwendung gilt jedoch , wenn sie an einen Abkömmling , der nur von einem der Ehegatten abstammt , oder an eine Person , von der nur einer der Ehegatten abstammt , erfolgt , oder wenn einer der Ehegatten wegen der Zuwendung zu dem Gesamtgut Ersatz zu leisten hat , als von diesem Ehegatten gemacht .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2331. 1
Eine
Zuwendung
,
die
aus
dem
Gesamtgut
der
Gütergemeinschaft
erfolgt
,
gilt
als
von
jedem
der
Ehegatten
zur
Hälfte
gemacht
.
Die
Zuwendung
gilt
jedoch
,
wenn
sie
an
einen
Abkömmling
,
der
nur
von
einem
der
Ehegatten
abstammt
,
oder
an
eine
Person
,
von
der
nur
einer
der
Ehegatten
abstammt
,
erfolgt
,
oder
wenn
einer
der
Ehegatten
wegen
der
Zuwendung
zu
dem
Gesamtgut
Ersatz
zu
leisten
hat
,
als
von
diesem
Ehegatten
gemacht
.
Englisch
BGB 2331. 1 Half of a gift made from marital property under the community of property regime is deemed to have been made by each of the spouses . If , however , the gift was made to a descendant of only one of the spouses , or to a person of whom only one of the spouses is a descendant , or if one of the spouses has to make compensation to the marital property for the value of the gift , it is deemed to have been made by this spouse alone .