kopfgodoku.de
Startseite
|
Ziele
|
DokuSys
|
fachl.ZO
|
inhaltl.ZO
|
Wortart ZO
|
selbst/Impre
|
Bibel
Prüfen Dokument
Worte nach Länge
Dokumente
Kapitel, Absätze
Sätze
Suchen Fachworte
Geographie
Geschichte
Gesellschaft
Kultur
Natur
Technik
Fragen Antworten
Übersetzung
Listenanzeige
Satz
BGB 2329. 1 Soweit der Erbe zur Ergänzung des Pflichtteils nicht verpflichtet ist , kann der Pflichtteilsberechtigte von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes zum Zwecke der Befriedigung wegen des fehlenden Betrags nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern . Ist der Pflichtteilsberechtigte der alleinige Erbe , so steht ihm das gleiche Recht zu .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2329. 1
Soweit
der
Erbe
zur
Ergänzung
des
Pflichtteils
nicht
verpflichtet
ist
,
kann
der
Pflichtteilsberechtigte
von
dem
Beschenkten
die
Herausgabe
des
Geschenkes
zum
Zwecke
der
Befriedigung
wegen
des
fehlenden
Betrags
nach
den
Vorschriften
über
die
Herausgabe
einer
ungerechtfertigten
Bereicherung
fordern
.
Ist
der
Pflichtteilsberechtigte
der
alleinige
Erbe
,
so
steht
ihm
das
gleiche
Recht
zu
.
Englisch
BGB 2329. 1 To the extent that an heir is not obliged to augment a compulsory share , the person entitled to a compulsory share may , in accordance with the provisions concerning the return of unjust enrichment , demand from the receiver of a gift that he return it for the purpose of making up the shortfall . If the person entitled to a compulsory share is the sole heir , he has the same right .