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Satz
BGB 2328 Ist der Erbe selbst pflichtteilsberechtigt , so kann er die Ergänzung des Pflichtteils soweit verweigern , dass ihm sein eigener Pflichtteil mit Einschluss dessen verbleibt , was ihm zur Ergänzung des Pflichtteils gebühren würde .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2328
Ist
der
Erbe
selbst
pflichtteilsberechtigt
,
so
kann
er
die
Ergänzung
des
Pflichtteils
soweit
verweigern
,
dass
ihm
sein
eigener
Pflichtteil
mit
Einschluss
dessen
verbleibt
,
was
ihm
zur
Ergänzung
des
Pflichtteils
gebühren
würde
.