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Satz
BGB 2325. 1 Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht , so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen , um den sich der Pflichtteil erhöht , wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2325. 1
Hat
der
Erblasser
einem
Dritten
eine
Schenkung
gemacht
,
so
kann
der
Pflichtteilsberechtigte
als
Ergänzung
des
Pflichtteils
den
Betrag
verlangen
,
um
den
sich
der
Pflichtteil
erhöht
,
wenn
der
verschenkte
Gegenstand
dem
Nachlass
hinzugerechnet
wird
.
Englisch
BGB 2325. 1 Where the testator made a gift to a third party , a person entitled to a compulsory share may claim , as an augmentation of his compulsory share , the amount by which the compulsory share is increased if the object given is added to the estate .