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Satz
BGB 2320. 1 Wer an Stelle des Pflichtteilsberechtigten gesetzlicher Erbe wird , hat im Verhältnis zu Miterben die Pflichtteilslast und , wenn der Pflichtteilsberechtigte ein ihm zugewendetes Vermächtnis annimmt , das Vermächtnis in Höhe des erlangten Vorteils zu tragen .
Level:
Leistung:
fehlt
Status:
Deutsch
BGB 2320. 1
Wer
an
Stelle
des
Pflichtteilsberechtigten
gesetzlicher
Erbe
wird
,
hat
im
Verhältnis
zu
Miterben
die
Pflichtteilslast
und
,
wenn
der
Pflichtteilsberechtigte
ein
ihm
zugewendetes
Vermächtnis
annimmt
,
das
Vermächtnis
in
Höhe
des
erlangten
Vorteils
zu
tragen
.
Englisch
BGB 2320. 1 A person who becomes heir on intestacy in the place of a person entitled to a compulsory share must , in relation to co-heirs , bear the burden of the compulsory share , and must , if the person entitled to a compulsory share accepts a legacy given to him , bear the burden of the legacy in the amount of the benefit received .